Heizungsförderung in Saarland 2026
Für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen gegen Wärmepumpe, Biomasse oder Wärmenetz-Anschluss gibt es in Saarland aktuell 5 relevante Förderwege, davon 3 direkte Zuschüsse bzw. Steuervorteile. Die wichtigsten Programme kommen vom Bund (KfW, BAFA) und gelten bundesweit — dazu kommen Landesprogramme über die Förderbank des Landes. Wichtig: Fast alle Zuschüsse müssen vor der Auftragsvergabe beantragt werden.
Welche dieser Förderungen passen zu deinem Gebäude?
Kostenlosen Förder-Check starten (2 Min.)KfW 458 – Heizungsförderung für Wohngebäude
30–70 % Zuschuss
bis 21.000 € (bei 30.000 € förderfähigen Kosten, erste Wohneinheit)
Der zentrale Zuschuss für den Tausch alter Heizungen gegen Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder Anschluss an ein Wärmenetz. Mehrere Boni sind kombinierbar.
- Wichtig: Förderung immer VOR der Auftragsvergabe beantragen — nachträgliche Anträge sind in der Regel ausgeschlossen.
- Zusätzlich möglich: +5 % Effizienz-Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme-/Wasserquelle.
Energieberatung Wohngebäude (iSFP)
50 % Zuschuss zum Beratungshonorar
max. 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab 3 Wohneinheiten, WEG zusätzlich +250 € für Vorstellung in der Eigentümerversammlung)
Geförderte Vor-Ort-Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP). Der iSFP zeigt die sinnvollste Sanierungs-Reihenfolge und schaltet bei späteren Maßnahmen den +5 %-iSFP-Bonus frei.
- Der beste erste Schritt fast jeder Sanierung: lohnt sich fast immer, bevor Einzelmaßnahmen beauftragt werden.
- Beratung nur durch gelistete Energieeffizienz-Experten (energie-effizienz-experten.de).
Steuerbonus für energetische Sanierung (§ 35c EStG)
20 % der Kosten, verteilt über 3 Jahre
max. 40.000 € Steuerermäßigung je Objekt
Alternative zu den Zuschüssen: 20 % der Sanierungskosten werden über 3 Jahre direkt von der Einkommensteuer abgezogen — ohne Antrag vor Baubeginn, einfach über die Steuererklärung.
- Nicht mit KfW-/BAFA-Förderung für dieselbe Maßnahme kombinierbar — entweder Zuschuss ODER Steuerbonus.
- Gebäude muss älter als 10 Jahre sein und selbst bewohnt werden.
KfW 358/359 – Ergänzungskredit
Kredit ab 0,01 % eff. Jahreszins (358, Einkommen bis 90.000 €) bzw. marktüblich 3–4 % (359)
bis 120.000 € je Wohneinheit, Laufzeit 4–35 Jahre
Zinsgünstiger Kredit zur Finanzierung des Eigenanteils, wenn du bereits eine Zuschusszusage (Heizungsförderung oder BAFA-Einzelmaßnahme) hast. KfW 358 für Selbstnutzer, KfW 359 für Vermieter/Unternehmen ohne Einkommensgrenze.
- Nur in Kombination mit einer bestehenden Zuschusszusage (KfW 458 oder BAFA BEG EM).
- KfW 358: Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen bis 90.000 €/Jahr. KfW 359: Vermieter, Unternehmen, Selbstständige oder Privatpersonen ohne Einkommensgrenze.
Landesförderung Saarland
je nach Landesprogramm
Zusätzlich zur Bundesförderung bietet Saarland oft eigene Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für Sanierung, Heizung und Photovoltaik an — teils kombinierbar mit KfW/BAFA. Aktuelle Programme findest du bei der Saarländische Investitionskreditbank (SIKB).
- Auch viele Städte und Gemeinden fördern zusätzlich — ein Blick auf die Website deiner Kommune lohnt sich.
Häufige Fragen
Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?
Oft ja — viele Landesprogramme in Saarland sind mit KfW- und BAFA-Zuschüssen kombinierbar, solange die Gesamtförderung die zulässigen Höchstgrenzen nicht übersteigt. Die Details regelt das jeweilige Landesprogramm.
Was ist der häufigste Fehler?
Erst den Handwerker beauftragen und dann die Förderung beantragen — in dieser Reihenfolge verfällt der Anspruch in der Regel. Immer zuerst den Antrag stellen (bzw. den Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen).
Sind diese Angaben verbindlich?
Nein — dies ist eine unverbindliche Übersicht (Stand-Datum an jedem Programm). Verbindlich sind allein die offiziellen Programmbedingungen der Fördergeber, die wir bei jedem Programm verlinken.